Es ist nicht bewiesen, dass die deutschen Grenzwerte für Arsen, Antimon und Quecksilber in Spielzeug einen höheren Schutz gewährleisten als die neue Richtlinie der Europäischen Union. Mit dieser Begründung hat das Gericht der Europäischen Union in dem hier vorliegenden Fall die Klage Deutschlands auf Nichtigerklärung eines Beschlusses der Kommission größtenteils abgewiesen.
Lesen