Der Staatskasse steht gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine Partei kraft Amtes kein Beschwerderecht zu.
Bei der PKH-Bewilligung an eine Partei kraft Amtes ist die sofortige Beschwerde der Staatskasse nicht statthaft und deshalb unzulässig.
Beschwerdebefugt ist die Staatskasse in
Artikel lesen
