Das untreue Rechtsamt

Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche des Landgerichts Leipzig gegen drei Mitarbeiter des Rechtsamts der Stadt Leipzig teilweise aufgehoben.

Die Staatsanwaltschaft wirft drei Mitarbeitern des Rechtsamts der Stadt Leipzig und einer Rechtsanwältin vor, sich wegen Untreue (§ 266 Abs. 1 StGB)

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Die Umsetzung von Beamten

Zuständig für die Organisation der Stadtverwaltung ist nach der Gemeindeordnung in Halle allein der Oberbürgermeister. Der Hauptausschuss wirkt nicht bei der Frage mit, wie ein Bediensteter eingesetzt werden soll.

So hat das Verwaltungsgericht Halle im Rahmen eines vorläufigen Eilverfahren über

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