Ein „ins Blaue hinein“ gestellten Ausforschungsbeweisantrag ist gegeben, wenn der Beweisantrag lediglich auf eine weitere Ermittlung oder Ausforschung abzielt und nicht erkennen lässt, welche entscheidungserheblichen Tatsachen bezeugt werden sollen, oder die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet, dass ihre
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