Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einem Eilantrag eines aktiven Mitglieds der Giordano-Bruno-Stiftung gegen die Landeshauptstadt Stuttgart auf Befreiung vom grundsätzlichen Veranstaltungsverbot am Karfreitag unter Auflagen stattgegeben.
Der Antragsteller plant für den kommenden Karfreitag, 19.04.2019, eine öffentliche Veranstaltung in einer Stuttgarter Kultureinrichtung
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