Justizvollzugsanstalt

Lebenslänglich – auch noch nach 52 Jahren?

Vor dem Bundesverfassungsgericht waren zwei Verfassungsbeschwerden erfolgreich, die sich gegen die Ablehnungen von Anträgen  eines im Jahr 1972 wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Häftlings auf Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung richteten.

Die angegriffenen Entscheidungen des Landgerichts Koblenz und

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Strafrestaussetzung per Videokonferenz

Die mündliche Anhörung des Verurteilten über die Aussetzung des Strafrestes kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts in Form einer Videokonferenz durchgeführt werden, wenn der Verurteilte sich hiermit ausdrücklich vor dem Anhörungstermin einverstanden erklärt hat und er darauf hingewiesen worden ist,

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