Stromsteuer für Leitungsverluste?

Stromsteuer entsteht nicht für die in einem Versorgungsnetz entstandene Umspann- und Leitungsverluste.

Für stromsteuerrechtliche Zwecke ist von einem einzigen Versorgungsnetz auszugehen, das nicht in verschiedene Teilnetze aufgespalten werden kann. Ein Versorgungsnetz liegt nicht vor, wenn ein Stromnetz ausschließlich dem Eigenverbrauch

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