BAföG und der mehrfache Studienfachwechsel

Bei der Berechnung des Zeitpunktes, ab dem die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für ein Studium nach Fachrichtungswechsel nur noch als verzinsliches Bankdarlehen gewährt wird, sind nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht auch die Fachsemester aller vorangegangenen, nicht abgeschlossenen Studiengänge zu berücksichtigen.

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