Wer sich mit zahlreichen anderen Prüflingen über eine Messenger-Chat-Gruppe während der gesamten Bearbeitungszeit einer Online-Prüfung intensiv austauscht, kann dafür wegen schwerwiegender Täuschung exmatrikuliert werden.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte eine Studentin im Bachelorstudiengang „Öffentliche Verwaltung“ geklagt,
Artikel lesen
