Die diskriminierenden Maßnahmen des Taliban-Regimes gegen Frauen stellen Verfolgungshandlungen dar. Bei der individuellen Prüfung des Asylantrags einer afghanischen Frau genügt es daher, wenn ein EU-Mitgliedstaat lediglich ihr Geschlecht und ihre Staatsangehörigkeit berücksichtigt.
Dieser Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, der
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