Für die Entscheidung über ein mögliches Oligopol auf dem Diesel- und Benzinmarkt sind für den Bundesgerichtshof noch wesentliche Sachverhaltsfragen offen. Daher hat es den Fall an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Im Dezember 2008 hat die Total Deutschland GmbH das Vorhaben
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