Die tarifvertragliche Überzeitzulage nach den für den DB-Konzern geltenden Tarifverträgen entsteht nicht für Zeiten einer Freistellung wie etwa bei einem Sabbatjahr.
In dem aktuell vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall streiten Arbeitbnehmer und Arbeitgeberin über die Zahlung einer sog. Überzeitzulage für das
Artikel lesen
