Ob eine Tarifentgelterhöhung individualrechtlich auf eine übertarifliche Vergütung angerechnet werden kann, hängt von der zugrunde liegenden Vergütungsabrede ab.
Haben die Arbeitsvertragsparteien darüber eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, gilt – sofern wirksam – diese. Sonst ist aus den Umständen zu ermitteln, ob
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