Eine dynamische Bezugnahme auf die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens erfasst auch den vereinbart, die auch den „Tarifvertrag Tarifliches Zusatzgeld für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens“ (TV T-ZUG) erfasst.
Dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts lag eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag zugrunde,
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