Ein Arbeitgeberverband, dessen Mitglieder überwiegend von der öffentlichen Hand beherrscht werden, kann sich nicht auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG berufen.
In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall wandte sich ein bundesweit tätiger Arbeitgeberverband in
Artikel lesen
