Eine fehlende Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung begründet beim Kauf eines Elektroautos keine Gefahr, dass der Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abgehalten wird.
Verbrauchern steht gemäß §§ 312 g Abs. 1, 355 Abs. 3, 357 Abs. 1 BGB bei außerhalb
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