Spenden sammeln für den "Islamischen Staat"

Die Verurteilung eines in Deutschland als Spendensammler tätigen IS-Mitglieds durch das Oberlandesgericht Stuttgart ist rechtskräftig, der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Oberlandesgericht verworfen.

Das Oberlandesgericht hat den Angeklagten am 8. Februar 2023 wegen mitgliedschaftlicher

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