Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof erneut mit der Annahme eines vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtums bei der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks durch einen Wirtschaftsprüfer gemäß § 322 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 und 4 HGB zu befassen:
In Kapitalanlagefällen kann der Tatbestand des
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