Waschsalon

Reinigung einer Luxusjacke

Textilreinigung, die sich an Reinigungsvorgaben des Herstellers hält, haftet nicht für die bei der Reinigung entstandene Verfärbungen.

In dem hier vom Amtsgericht München entschiedenen Fall brachte ein Münchener im August 2019 eine Daunenjacke einer Luxusmarke mit Lederbesätzen in eine Reinigung.

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Lieferungsbedingungen des deutschen Textilreinigungsgewerbes

Bestimmte im Textilreinigungsgewerbe gebräuchliche Haftungsbeschränkungsklauseln sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs unwirksam.

Der beklagte Textilreinigungsverband verfasste sog. „Lieferungsbedingungen des deutschen Textilreinigungsgewerbes“ (im Folgenden: Bedingungen), die eine Empfehlung an Textilreinigungsbetriebe für die Formulierung bzw. Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darstellen. Diese

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