Umsatzeinbußen durch U-Bahn-Bau

Eine Überbrückungshilfe wird nur solchen durch außergewöhnliche Straßenbaumaßnahmen beeinträchtigten Gewerbetreibenden gewährt, die hierdurch existenzgefährdende Umsatzrückgänge erlitten haben.

So das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall einer Apothekerin, die wegen erheblicher Umsatzeinbußen, die sie auf Baumaßnahmen der Berliner Verkehrsbetriebe am

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Überbrückungshilfen wegen U-Bahn-Baus

Das Land Berlin muss Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin nur zahlen, wenn der Betroffene durch Baumaßnahmen in seiner Existenz gefährdet wird.

Die Klägerin betreibt seit 1992 im Prenzlauer Berg eine Apotheke. Die Berliner Verkehrsbetriebe – BVG

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