Die auf Gewinneinkünfte beschränkte Begrenzung des Einkommensteuertarifs durch Regelungen im Steueränderungsgesetz 2007 und im Jahressteuergesetz 2007 ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Die Vorschriften bewirken eine nicht gerechtfertigte Begünstigung von Gewinneinkünften gegenüber den Überschusseinkünften. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.2022 rückwirkend für das Veranlagungsjahr 2007 eine Neuregelung zu
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Außenprüfung bei Überschusseinkünften – und die Urteilsgründe
Mit dem Umfang der Begründungspflicht eines finanzgerichtlichen Urteils, wenn über eine Prüfungsanordnung wegen umfangreicher und vielgestaltiger Einkünfte sowie schwankender Kapitaleinkünfte und privater Veräußerungsgeschäfte gestritten wird, hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen: Die Frage, ob ein Finanzgericht sich der Behauptung des Finanzamt, eine Außenprüfung sei erforderlich, anschließen kann, ohne seine
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