Fischereirechte an Gewässer-Abzweigungen

Mit einem selbstständigen Fischereirecht in den Abzweigungen fließender Gewässer und im Bereich dauerhaft überfluteter Ufergrundstücke hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

Das nicht dem Eigentümer des Gewässergrundstücks zustehende sogenannte selbstständige Fischereirecht – hier nach Art. 8 BayFiG; vormals Art.

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