Streitgegenstand einer Anfechtungsklage im steuergerichtlichen Verfahren ist die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts im Ganzen, und nicht etwa einzelne Besteuerungsgrundlagen oder Begründungen.
Das Verbot der Verböserung hindert das Gericht nicht daran, innerhalb des vom Finanzamt festgesetzten Steuerbetrags einzelne Besteuerungsgrundlagen -hier: die
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