Der Ausbau der Stromnetzinfrastruktur kann im Einzelfall so gewichtig sein, dass selbst tiefgreifende Eingriffe in Eigentumspositionen bereits vor Abschluss eines Enteignungsverfahrens zulässig sind.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sowohl einen Eilantrag gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung als auch einen Antrag
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