Vom reinem zu allgemeinem Wohngebiet

Die Änderung eines Bebauungsplans berührt nicht stets die Grundzüge der Planung, wenn statt eines reinen ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt wird.

Hat eine Gemeinde die Änderung des Bebauungsplans zu Unrecht gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung beschlossen, weil

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