Die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 muss erneut geprüft werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster den Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln 4 mit rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen für unwirksam erklärt hat.
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