Ein vom Arbeitnehmer gestellter Klageantrag auf Zahlung einer in das Ermessen des Gerichts gestellten Entschädigung ist zulässig, insbesondere ist er hinreichend bestimmt i. S. d. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.
Der Arbeitnehmer darf die Höhe der von ihm
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