Der unerreichbare Auslandszeuge

Behauptet derjenige Beteiligte, der nach Auffassung des Gerichts einen im Ausland ansässigen Zeugen zu stellen hat, dessen Unerreichbarkeit, hat das Gericht den daran von der Gegenseite geäußerten substantiierten Zweifeln nachzugehen.

Geschieht dies nicht, liegt hierin ein Verfahrensmangel der unberechtigten Ablehnung

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LG Bremen

Der unerreichbare Zeuge

Ein Zeuge ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Beweises entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, dass

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Der „unerreichbare“ Zeuge

Der Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen kann wegen Unerreichbarkeit abgelehnt abgelehnt werden, wenn der Zeuge sich mehreren Ladungen zur Hauptverhandlung mit ersichtlich vorgeschobenen Gründen entzogen hat und auch die Versuche einer Kontaktaufnahme über einen Dolmetscher vergeblich waren.

Dies gilt jedenfalls

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