Unfalltod in Folge allergischer Reaktion

Das versehentliche oder unbewusste Verzehren von Allergenen zusammen mit anderen Nahrungsstoffen stellt im Privatversicherungsrecht einen versicherten Unfall dar.

So entschied jetzt das Oberlandesgericht München in dem Fall eines 15-jährigen, auf Nahrungsmittel allergisch reagierenden, geistig behinderten Kindes. Das Kind war am

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