Die polizeiliche Anwendung von Nervendrucktechniken und sogenannten Schmerzgriffen, um den Teilnehmer einer zuvor aufgelösten Versammlung von der Fahrbahn der Straße des 17. Juni zu entfernen, war nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin rechtswidrig.
Dort hatte ein Anhänger der Protestbewegung „Letzte
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