Das Bundesverfassungsgericht hat die Besoldungsordnungen A des Landes Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt.
Artikel lesenMit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes unvereinbar sind:
- § 20 Absatz 2 Satz 2 des


