Die zum 1.Januar 2011 geänderte Fassung der einheitlichen Süddeutschen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) wurde nun veröffentlicht. Sie werden von den süddeutschen Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken zur Festsetzung des Ehegatten- und Kindesunterhalts sowie zur Berechnung
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