eBay-Verkäufe – und die Umsatzsteuer

Wer planmäßig, wiederholt und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel über eine elektronische Handelsplattform (z.B. „eBay“) in eigenem Namen verkauft, wird damit unternehmerisch (wirtschaftlich) tätig.

In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall verkaufte eine selbständige Finanzdienstleisterin in den Jahren

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