Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Berufung der Erbin eines früheren Karosseriekonstrukteurs und späteren Leiters der Abteilung Karosserie-Konstruktion der Porsche AG auf Zahlung eines Fairnessausgleichs zurückgewiesen.
Das Oberlandesgericht bestätigt damit die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig, wonach der Tochter kein Anspruch gegen
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