Mit einem im EU-Amtsblatt vom 7.12.2006 veröffentlichten Hinweis für Einführer wurde Wirtschaftsbeteiligten, die Ursprungsnachweise vorlegen, um für alle Waren, die aus Montenegro eingeführt werden, Präferenzbehandlung zu erwirken, mitgeteilt, sie sollten alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, da die Überführung der Waren in
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