Einfuhren aus Montenegro

Mit einem im EU-Amtsblatt vom 7.12.2006 veröffentlichten Hinweis für Einführer wurde Wirtschaftsbeteiligten, die Ursprungsnachweise vorlegen, um für alle Waren, die aus Montenegro eingeführt werden, Präferenzbehandlung zu erwirken, mitgeteilt, sie sollten alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, da die Überführung der Waren in

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Ursprungszeugnisse Form A

Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die Zollbehörden des Königreichs Bahrain, der Republik Kasachstans, Burkina Fasos, der Republik Malediven sowie der Republik Kolumbiens Ursprungszeugnisse nach Form A aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen übereinstimmen (fehlender guillochierter Überdruck).

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Lieferantenerklärung

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 hat die EU Vorschriften für die ordnungsgemäße Ausstellung oder Ausfertigung von Ursprungsnachweisen bei Warenausfuhren aus der Gemeinschaft im Rahmen ihrer präferenziellen Handelsbeziehungen mit bestimmten Drittländern festgelegt. Diese Ursprungsnachweise werden im Regelfall durch sogenannte Lieferantenerklärungen

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Oberlandesgericht

Chilenischer Ursprungsnachweis

Aufgrund des seit dem 16. Oktober 2006 in Kraft befindlichen Beschlusses 2/2006 des Assoziationsrates EU-Chile werden verbleibende Zollpräferenzen, welche Chile bisher noch im Rahmen des allgemeinen Präferenzssystems (APS) gewährt werden und noch nicht vom Assoziationsabkommen berücksichtigt sind, nun im bilateralen

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Chilenischer Ursprungsnachweis

Aufgrund des seit dem 16. Oktober 2006 in Kraft befindlichen Beschlusses 2/2006 des Assoziationsrates EU-Chile werden verbleibende Zollpräferenzen, welche Chile bisher noch im Rahmen des allgemeinen Präferenzssystems (APS) gewährt werden und noch nicht vom Assoziationsabkommen berücksichtigt sind, nun im bilateralen

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Chilenische Präferenznachweise

Aufgrund des Beschlusses 2/2006 des Assoziationsrates EU-Chile wurden verbleibende Zollpräferenzen, welche Chile bisher noch im Rahmen des allgemeinen Präferenzssystems (APS) gewährt werden und noch nicht vom Assoziationsabkommen berücksichtigt sind, mit Wirkung zum 16. Oktoben 2006 nun im bilateralen Freihandelsabkommen aufgenommen.

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Paneuropa-Mittelmeer-Ursprungskumulierung

Der EU-Rat hat die Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 hinsichtlich der Auswirkungen der Einführung
der Paneuropa-Mittelmeer-Ursprungskumulierung geändert. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 des Rates über Verfahren zur Erleichterung der Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, der Ausfertigung von Erklärungen auf der Rechnung

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