Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung bestätigt, die vom Landgericht Hagen insbesondere wegen Rechtsbeugung in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden war.
Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts setzte die Richterin
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