Bundesarbeitsgericht

Das zwischen den Tarifvertragsparteien geführte Verbandsklageverfahren – und die Aussetzung von Individualklageverfahren

Ein zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeberin anhängige Zahlungsklage ist nicht aufgrund des zwischen den Tarifvertragsparteien geführten Verbandsklageverfahrens über die Auslegung des einschlägigen Tarifvertrages auszusetzen, wenn bei der erforderlichen Ermessensausübung das Interesse der Arbeitnehmerin an einer zeitnahen Entscheidung das Aussetzungsinteresse der Arbeitgeberin

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