Staustufe Obernau

Die Satzung des Wasserverbandes

§ 80 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) setzt die Errichtung eines Wasser- und Bodenverbandes unmittelbar durch (Landes-)Gesetz voraus. Die unwirksame Festlegung des Verbandsgebiets in der Satzung eines nach dem Wasserverbandsgesetz gegründeten Verbandes führt zur Gesamtnichtigkeit der Verbandssatzung.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht

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Die Umlageerhebung eines Zweckverbandes

Der mit der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) bestimmte Umlagemaßstab zur Umlageerhebung ist rechtsfehlerhaft.

Mit dieser Begründung hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall die Aufhebung des Umlagebescheides des Zweckverbandes als rechtens angesehen und das Urteil

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