Bundesverwaltungsgericht

Der Altlasten-Sanierungsplan – und die Verbandsklage

Eine anerkannte Umweltvereinigung ist nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz berechtigt, die behördliche Verbindlichkeitserklärung eines Altlasten-Sanierungsplans gerichtlich anzufechten.

Das hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt in einem Fall aus Baden-Württemberg entschieden. Der BUND Baden-Württemberg e.V. wendet sich gegen die Verbindlichkeitserklärung eines bodenschutzrechtlichen Sanierungsplans für einen

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