Das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in Verbindung mit Art. 216 AEUV steht nach dem Ablauf der Übergangsfrist (Art. 126 AA) der Anwendung des Art. 18 Abs.
Artikel lesenSchlagwort: Verbraucher
Private oder unternehmerische Vermögensverwaltung – und die notarielle Beurkundung
Der Notar muss, wenn er um Beurkundung einer auf einen Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung ersucht wird, klären, ob es sich um einen Verbrauchervertrag im Sinne des § 17 Abs. 2a BeurkG handelt, sofern der Status des Urkundsbeteiligten nicht offensichtlich ist. Verbleiben
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Verbrauchersachen – und die internationale Zuständigkeit nach der EuGVVO
Der Verbraucherbegriff des Art. 15 Abs. 1 lit. c) EuGVVO ist unter Beachtung der Systematik und der mit der Verordnung verfolgten Ziele autonom auszulegen. Die vom Europäischen Gerichtshof für die Vorgängerregelung des Art. 13 Abs. 1 EuGVÜ aufgestellten Auslegungsgrundsätze gelten
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