Es besteht kein Anspruch darauf, dass das Jobcenter seinen Bescheid auf Plattdeutsch verfasst.
In dem hier vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall bezog der Kläger im Jahr 2017 Arbeitslosengeld II. Auf seinen Wunsch hin wies ihm das beklagte Jobcenter eine Arbeitsgelegenheit
Artikel lesen
