Übersetzung des schriftlichen Urteils

Hat ein der deutschen Sprache nicht mächtiger Angeklagter einen Verteidiger und wurde die mündliche Urteilsbegründung in seine Muttersprache übertragen, besteht nach Ansicht des Oberlandesgerichts Braunschweig kein Anspruch auf Übersetzung des schriftlichen Urteils.

Zwar sieht § 187 Abs. 2 Satz 1

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