Niqab

Kein Niqab am Steuer

Es besteht kein Anspruch aus religiösen Gründen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für einen Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer eines Kraftfahrzeugs.

Eine muslimische Glaubensangehörige, die aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie

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Autofahren mit Niqab

Am 19.10.2017 ist die neue Regelung des § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO in Kraft getreten, wonach ein Kraftfahrzeugführer sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken darf, dass er nicht mehr erkennbar ist. Einen hiergegen gerichteten Antrag auf Erlass

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