Eine verjährungsverkürzende Regelung in einem Beteiligungsprospekt ist wegen Verstoßes gegen das Freizeichnungsverbot nach § 309 Nr. 7b BGB unwirksam.
Als Klausel in einem formularmäßigen Emissionsprospekt ist die verjährungsverkürzende Regelung des Prospekts einer AGBrechtlichen Inhaltskontrolle zugänglich. Mangels gesellschaftsvertraglicher Natur wird sie
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