Die Verordnung, mit der Ringwadenfischern ab Mitte Juni 2008 der Fang von Rotem Thunfisch verboten wurde, ist nach einem Urteil des Gerichtshof der Europäischen Union teilweise ungültig. Die Verordnung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, soweit das Verbot für die spanischen Ringwadenfischer
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