Jesidin im Nordirak um 1944

Die Versklavung einer Jesidin

Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an eine Strafbarkeit wegen Völkermordes nach § 6 Abs.1 Nr. 3 VStGB und eine hierauf gerichtete Beihilfehandlung präzisiert.

Der Bundesgerichtshof hatte aktuell über die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz zu entscheiden,

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