Ein selbstständiger Apotheker darf nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg – Berufsobergericht für Heilberufe – nicht aus Gewissensgründen davon absehen, zugelassene Arzneimittel anzubieten.
Die Apothekerkammer Berlin hat ein berufsgerichtliches Verfahren gegen einen selbstständigen Apotheker eingeleitet. Dieser hat wiederholt die Abgabe der
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