Ein Versicherungsnehmer verletzt nicht seine vertraglichen Obliegenheiten, wenn in einem Ferienhaus eine Heizungsanlage aus dem Jahr 2009 zwei Mal wöchentlich kontrolliert wird.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall der Berufung eines Ferienhausbesitzers stattgegeben, dessen
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