Jugendliche, die unter Abschluss eines Fördervertrags in einem Nachwuchsleistungszentrum eines Profifussballvereins für diesen Verein trainieren und Fußballspiele bestreiten, sind hierbei als Beschäftigte gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII kraft Gesetzes unfallversichert.Ein möglicher Verstoß gegen das JArbSchG hat
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