Fußballplatz

Die Juniorenmannschaft eines Fußball-Bundesliga-Vereins – und der Arbeitsunfall

Gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind unter anderem Beschäftigte im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ein solches Beschäftigungsverhältnis kann auch bei einem 15-jährigen Spieler einer Juniorenmannschaft eines Fußball-Bundesliga-Vereins mit einem „Fördervertrag“ vorliegen.

So hat das Landessozialgerichts Baden-Württemberg in dem hier entschiedenen

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