Niqab

Kein Niqab am Steuer

Der Eilantrag einer Düsseldorfer Muslima, die aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie mit einem Gesichtsschleier (Niqab) bedecken möchte, ist vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erfolglos geblieben.

Nach

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Autofahren mit Niqab?

Es besteht auch für eine Muslima kein Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung, aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie mit einem Gesichtsschleier (Niqab) zu bedecken.

Nach der Straßenverkehrsordnung darf derjenige, der

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Mit Niqab am Steuer?

Die Religionsfreiheit gebietet es nicht, einer Muslima, die einen Niqab trägt, eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen zu erteilen.

Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren auf Antrag einer Muslima, die von der Bezirksregierung Düsseldorf verlangt

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