Mit einer Beschwerdeentscheidung, wonach die Beschwerde gegen einen durch Vollzug gegenstandslos gewordenen Vorführbefehl gemäß § 230 Abs. 2 StPO mangels einer gegenwärtigen, fortdauernden Beschwer unzulässig sei, setzt sich das Landgericht (hier: LG Saarbrücken, Beschluss vom 18.10.2022 – 5 Qs 106/22)nicht
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