Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer medikamentösen Zwangsbehandlung in der vorläufigen Unterbringung darf nur mit Beteiligung des Pflichtverteidigers und der bestmöglichen Sachverhaltsaufklärung erfolgen.
In dem hier vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall musste das erstinstanzlich mit dem Strafverfahren befasste
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